Allgemeine Geschäftsbedingungen - MEDIA EXPRESS

§ 1 Vertragsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen einschließlich vorvertraglicher Schuldverhältnisse im geschäftlichen Verkehr mit Dmytro Mologolovets, (MX-SO). Vertragsbedingungen des Geschäftspartners (im folgenden: Kunde) oder Dritter werden in keinem Fall Vertragsinhalt, selbst wenn MX-SO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Diese Bedingungen gelten auch für den Abschluss von Folgevereinbarungen zwischen
MX-SO und dem Kunden, ohne dass MX-SO auf ihre Einbeziehung gesondert oder nochmals hinweist.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen
Wenn Angebote von MX-SO nicht schriftlich und ausdrücklich als bindend bezeichnet sind, erfolgen sie stets freibleibend und unverbindlich. Eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen MX-SO und dem Kunden kommt nur durch beiderseits zu unterzeichnende Verträge oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von MX-SO auf eine Bestellung des Kunden zustande.

§ 3 Lieferungs- und Leistungsumfang
1. Gegenstand der Leistung von MX-SO ist die Erstellung von Webpräsentationen, Multimedialösungen sowie Druckerzeugnissen unter Einräumung von Nutzungsrechten an dem erstellten Werk an den Kunden im jeweils vertraglich festgelegten Umfang.
2. Der Umfang, die Art und die Qualität der Lieferungen und Leistungen von MX-SO ergeben sich aus dem beiderseits zu unterzeichnenden Vertrag, nachrangig der Auftragsbestätigung von MX-SO, in sonstigen Fällen aus dem Angebot von MX-SO. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder durch MX-SO schriftlich bestätigt sind.
3. Webspace und Domain können auf Wunsch von MX-SO vermittelt werden und erfolgt ausschließlich über Drittanbieter. Ansprüche diesbezüglich müssen vom Kunden gegenüber dem Drittanbieter zur Geltung gebracht werden.
4. Soweit die Anmeldung von Web-Seiten bei Suchmaschinen durch MX-SO vereinbart ist, übernimmt MX-SO keine Gewähr für eine Indexierung der Seiten und/oder ein bestimmtes Ranking in Suchmaschinen.
5. Ausgenommen vom Kunden an MX-SO zur Einbindung übergebene Gegenstände, wie Bilder, Texte, Tondateien, EDV-Programme, stehen Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an dem erstellten Werk sowie an sonstigen Gegenständen, die MX-SO dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und seiner Durchführung überlässt oder zugänglich macht, im Verhältnis der Vertragspartner allein MX-SO zu. Stehen im Einzelfall Rechte an Teilen des erstellten Werkes Dritten zu, verfügt MX-SO über hinreichende Verwertungsrechte.
6. Sämtliche Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Scripte, Testprogramme und sonstige Materialien oder Programme, die der Kunde vor oder nach Vertragschluss von
MX-SO erhält, sind geistiges Eigentum von MX-SO und werden vom Kunden als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von MX-SO geheim gehalten.

§ 4 Fristen und Termine
1. Falls nicht von MX-SO schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet,
sind Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten unverbindlich.
2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich, soweit
- sich der Kunde im Zahlungsverzug gegenüber MX-SO befindet und/oder
- der Kunde die von ihm an MX-SO zu übergebenden Informationen und Gegenstände nicht an MX-SO   übermittelt und/oder
- Stellungnahmen und Erklärungen zu Vorschlägen von MX-SO nicht innerhalb von drei Werktagen ab Zugang einer Aufforderung an MX-SO übermittelt und/oder
- der Kunde anderen Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis mit MX-SO nicht fristgerecht  nachkommt und/oder
- MX-SO an der Lieferung oder Bearbeitung durch Umstände gehindert ist, die sie nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören auch höhere Gewalt und Arbeitskampf und/oder
- der Kunde und MX-SO nachträglich zusätzliche Leistungen vereinbaren, die sich auf die vereinbarten Fristen auswirken. Die Verlängerung bemisst sich nach dem Zeitraum der jeweiligen Hinderung zusätzlich einer Anlaufzeit nach deren Beendigung.
3. Mahnungen und Fristsetzungen beider Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist des Kunden muss angemessen sein.

§ 5 Vertragsbeendigung
Eine Beendigung oder Veränderung des weiteren Leistungsaustausches, insbesondere in den Fällen eines Rücktritts, einer Kündigung aus wichtigem Grund, einer Minderung oder der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, ist in jedem Fall unter Benennung des Grundes und mit einer Fristsetzung zur Beseitigung anzudrohen. Die Fristsetzung hat außer im Falle außergewöhnlicher Eilbedürftigkeit mindestens einen Zeitraum von zwei Wochen zu umfassen. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Fristablauf wirksam erklärt werden. Alle Erklärungen im Rahmen und zur Vorbereitung einer Beendigung des weiteren Leistungsaustausches bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 Vergütung
1. MX-SO ist berechtigt, mit erfolgter Abstimmung des Layout-Entwurfs, eine Abschlagszahlung in Höhe von 25% der vereinbarten Gesamtvergütung vom Kunden zu verlangen. Endet der Auftrag vorzeitig aus Gründen, die MX-SO nicht zu vertreten hat, ist sie zur Rückzahlung der Abschlagszahlung nicht verpflichtet.
2. Verlangt der Kunde zusätzliche Leistungen, die der jeweilige Vertrag nicht erfasst, vergütet er diese MX-SO bei Fehlen vorhergehender Preisabsprache in Höhe des angemessenen und am Sitz von MX-SO ortsüblichen Entgelts.
3. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung behält sich MX-SO das Eigentum an übergebenen Sachen vor. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung steht dem Kunden kein Nutzungsrecht an dem überlassenen Werk und/oder Teilen des Werkes zu.

§ 7 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt sicher, dass ihm bezüglich aller Gegenstände, die er MX-SO zur Ausführung des Werkes überlässt, insbesondere Bildern, Texten, Ton- und Filmdokumenten und EDV-Programmen das Urheberrecht oder zumindest hinreichende Verwertungsrechte zustehen.  Eine Prüfung der vorbezeichneten Gegenstände auf entgegenstehende Leistungsschutzrechte ist ohne vorherige schriftliche Vereinbarung vom Leistungsumfang der MX-SO nicht umfasst. Wird MX-SO von Dritten wegen Verstoßes gegen Leistungsschutzrechte durch Verwendung der vom Kunden überlassenen Gegenstände vorbezeichneter Art in Anspruch genommen, stellt der Kunde MX-SO von sämtlichen daraus erwachsenden Kosten und Zahlungen frei. MX-SO wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn Ansprüche durch einen Dritten erhoben werden.

2. Der Kunde stellt MX-SO bei Vertragsbeginn, spätestens bei Aufforderung durch MX-SO, sämtliche zur Ausführung des Auftrags erforderlichen inhaltlichen Informationen und einzubindenden Gegenstände (z.B. Texte, Bilder, Logos, Preislisten) zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere auch sämtliche Texte, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Kunden und Dritten regeln sollen, z.B. Geschäftsbedingungen, Vertragsformulare, Angebotstexte.
MX-SO ist nicht verpflichtet, solche Texte inhaltlich zu erarbeiten.

3. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, nach Wahl von MX-SO mittels Datenträger, Datenübertragung oder durch das Hochladen auf dem Server / Speicherplatz des Providers oder Servers des Kunden. MX-SO ist berechtigt, die Lieferung bis zur Abnahme durch den Kunden und vollständigen Zahlung der Vergütung mit geeigneten Sperrvorrichtungen zu versehen, insbesondere Webseiten auf Speicherplatz von MX-SO abzulegen. Die Freischaltung und/oder das abschließende Hochladen nimmt MX-SO in diesen Fällen unverzüglich mit vollständigem Zahlungseingang vor.
4. Der Kunde wird MX-SO nach Mitteilung der Fertigstellung und Übermittlung der vertraglich vereinbarten Leistung in dem unter Zif.2 geregeltem Umfang unverzüglich die Abnahme des Werkes schriftlich erklären. Geht MX-SO innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Übergabe der Leistung keine Erklärung des Kunden zu, gilt das Werk als abgenommen.
5. Änderungswünsche des Kunden, die er nach Abnahme MX-SO zur Vornahme anträgt, sind - soweit sie keinen Sachmangel darstellen, von dem Kunden gesondert nach Aufwand zu vergüten. MX-SO ist zur Annahme und Ausführung nicht verpflichtet.
6. Mit Abschluss des Vertrages einer Webpräsentation erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass im Impressum ein Link auf die Site www.mx-so.de gesetzt wird, als auch, dass von der MX-SO-Referenzseite auf die Internetpräsenz des Kunden verlinkt werden darf.

§ 8 Sachmängel
Das Werk hat die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei der Erstellung von Leistungen dieser Art übliche Qualität. Eine unerhebliche Minderung der Qualität löst Rechte des Kunden nicht aus. Beanstandungen des Kunden, die die gestalterische Form und/oder den optischen Eindruck des Werkes betreffen, sind kein Mangel, es sei denn, das Werk verletzt allgemein anerkannte Grundsätze oder grundlegende ästhetische Empfindungen der Allgemeinheit. Unterschiedliche Darstellungen des Werkes auf verschiedenen Browsern und Betriebssystemen, sind nur dann ein Mangel, wenn MX-SO eine fehlerhafte HTML-Programmierung vorgenommen hat.  Effekte und Darstellungen, die nicht dem HTML-Standard entsprechen, sowie implementierte Scripte werden durch Browser teilweise fehlerhaft oder gar nicht dargestellt. MX-SO verwendet solche Elemente nur auf Weisung des Kunden.  Liegt ein Sachmangel vor, ist MX-SO zunächst berechtigt, nachzuerfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von MX-SO durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines Werkes, das den Mangel nicht hat oder dadurch, dass MX-SO Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. MX-SO kann Aufwendungsersatz vom Kunden verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels liegt beim Kunden. Der Kunde kann erst dann vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und nach § 10 Schadenersatz oder Aufwendungsersatz erst dann verlangen, wenn MX-SO die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Besteller nicht zumutbar ist.

§ 9 Mängel im Recht
MX-SO gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung des Werkes durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Dies gilt nicht für vom Kunden überlassene und eingebundene Objekte.  Bei Mängeln im Recht erfüllt MX-SO ihre Gewährleistungspflicht dadurch, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Werk oder an einem gleichwertigen Werk verschafft. Ein Werk ist gleichwertig, wenn es dem fehlerbehafteten Werk entsprechende Funktionen im wesentlichen ausführen kann.  MX-SO wird durch den Kunden unverzüglich schriftlich informiert, falls ein Dritter Schutzrechte, insbesondere Urheber- und Patentrechte, wegen des Werkes gegen den Kunden geltend macht. Der Kunde ermächtigt MX-SO bereits jetzt, eine Auseinandersetzung über das behauptete Schutzrecht und dessen Verletzung allein mit dem Dritten zu führen.  Wenn MX-SO von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde jedwede Ansprüche des Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MX-SO anerkennen. Der Kunde versetzt MX-SO durch umfassende Information, gegebenenfalls Abtretung von Ansprüchen, gegebenenfalls Erteilung von Handlungsvollmachten in die Lage, die Auseinandersetzung mit dem Dritten ordnungsgemäß zu führen. MX-SO wehrt in diesem Fall die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr der Ansprüche verbundenen Kosten frei. Dies gilt nicht, wenn eine Verletzung von Schutzrechten Dritter auf der pflichtwidrigen Nutzung oder einem pflichtwidrigen sonstigen Verhalten des Kunden (z. B. vertragswidriger Nutzung des Werkes) beruht.

§ 10 Haftung
Der Kunde kann von MX-SO Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus rechtgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung im Umfang wie folgt beanspruchen:
- Bei vorsätzlichem Handeln von MX-SO oder Garantieansprüchen ist die Haftung der Höhe nach nicht beschränkt.
- Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet MX-SO in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
- Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, haftet MX-SO in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens höchstens jedoch mit 500,00 € je Schadensfall und 1.500,00 € für alle Schadensfälle insgesamt.
- In den übrigen Fällen von Fahrlässigkeit, soweit nicht ausdrücklich ausgenommen, wird die Haftung ausgeschlossen.
Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten für die Haftung die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass MX-SO im Rahmen der Geschäftstätigkeit mitgeteilte Daten des Kunden speichert und verarbeitet. MX-SO verpflichtet sich, die Vorgaben des Datenschutzrechtes zu beachten, insbesondere Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen sind Informationen und sonstige Daten des Kunden, die MX-SO im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte mitteilen muss, zum Beispiel zur Anmeldung einer Web-Domain, der Einrichtung von Emailadressen oder der Anmeldung bei Suchmaschinen.
2. MX-SO und der Kunde verpflichten sich, alle Ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände, beispielsweise Software, Unterlagen, Informationen, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder von der jeweils anderen Seite als vertraulich bezeichnet sind, auch über ein Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus vertraulich zu behandeln.

 
§ 12 Allgemeines
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformgebotes selbst.
Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Datenübermittlung in Textform, insbesondere per Telefax oder E-Mail.

Stand: 10.11.2014